Rechtliches & Vertragsinhalte

Ein Architektenvertrag kommt in der Regel zustande, wenn der Architekt ein Angebot für seine Leistungen abgibt, welches der Auftraggeber annimmt. Obwohl ein Vertrag auch mündlich gültig abgeschlossen werden kann, bedarf er der Schriftform. Nur so kann im Streitfall festgestellt werden, welche Leistungen vereinbart, und entsprechend erbracht wurden. In der Regel vereinbaren der Architekt und der angehende Bauherr die zu erbringenden Leistungen. Alle Leistungsphasen, als auch vereinzelnd, können Bestandteil des Architektenvertrages sein. Architekt und Bauherr können hinzu zusätzliche Leistungen im Architektenvertrag vereinbaren.

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